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JULEICA Ausbildung

Beschluss Verlängerung Corona-Ausnahmeregelungen
Die Verlängerung der Corona-Ausnahmeregelungen bis 31. Juli 2023 ist jetzt formell beschlossen und veröffentlicht (https://www.dbjr.de/artikel/juleica-ausnahmeregelungen-zu-digitalen-schulungen-erneut-verlaengert). Damit gilt:
Die bestehenden Corona-Ausnahmeregelungen werden aufgrund der anhaltenden Pandemiesituation verlängert bis zum 31. Juli 2023. Das beinhaltet für NRW konkret:


Grundausbildung: Die bisherige Regelung wird weiter umgesetzt. Bis zum 31. Juli 2023 gilt entsprechend: Grundausbildungen können anteilig als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden. Ein Präsenz- und Gruppenanteil in Höhe von 50 % der geforderten Zeitstunden ist notwendig. Die Form der Ausbildung sollte beim Onlineantrag, inklusive Datum und allen weiteren notwendigen Angaben, angegeben werden.
Verlängerungsausbildung: Die bisherige Regelung wird weiter umgesetzt. Bis zum 31. Juli 2023 gilt entsprechend: Verlängerungsausbildungen können auch komplett als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden. Es ist möglich, verschiedene, zeitlich voneinander getrennte Module zu absolvieren, die für die Verlängerung als gesamte Ausbildung anerkannt werden. Die Form der Ausbildung sollte beim Onlineantrag, inklusive Datum und allen weiteren notwendigen Angaben, angegeben werden. 

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