Zuschüsse werden nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt. Voraussetzung für die Gewährung von Zuschüssen ist eine angemessene Eigenleistung des Trägers. Vorrangig sind Landes-und Bundesmittel und Mittel der Europäischen Union in Anspruch zu nehmen. Ein Zuschuss ist ausschließlich für den im Antrag bezeichneten Zweck zu verwenden. Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die vor Beginn einer Maßnahme gestellt werden und wenn deren Verwendungsnachweis 28 Tage nach der Maßnahme eingereicht wird. Bei verspätet eingegangenen Anträgen und Verwendungsnachweisen kann eine Förderung nur erfolgen, wenn am Ende des Haushaltsjahres noch Mittel vorhanden sind und der Hauptausschuss des Stadtjugendrings Siegen e.V. dem zustimmt.
• Bei jeglichen Abrechnungen per Quittungen können Kopien oder Originale per Post oder als PDF eingereicht werden, bei Internetbestellungen reicht die Onlinerechnung. Bei allen eingereichten Quittungen muss der gekaufte Artikel erkennbar sein! Jegliche Geschenke, Gutscheine und alkoholische Getränke, sowie Versand- und Anlieferungskosten sind nicht förderfähig und müssen von dem Verein/Verband selbst getragen werden. |
• Aufenthaltsnachweise können auch in Form einer Rechnungskopie eingereicht werden. Auf der Rechnung muss die Anzahl der Teilnehmenden und die Anzahl der Tage ausgewiesen sein. |
• Bei Abrechnungen sind alle Personen zuschussberechtigt, die auf der Teilnehmerliste durch Unterschrift ihre Teilnahme bestätigen, dem vorgegebenen Alter entsprechen und in der Stadt Siegen oder im Kreis Siegen-Wittgenstein wohnen. Zuschüsse für andere Teilnehmende sind vom Träger der Maßnahme beim Jugendamt des Teilnehmenden-Wohnsitzes zu beantragen. An- und Abreisetag gelten als 2 Tage. |
• Externe Referenten/Honorarkräfte werden mit bis zu 70 % gefördert. Über 30 €/Std. bedarf es der Zustimmung des SJR. Referenten/Honorarkosten sind im Antrag mit anzugeben. |
• Jegliche Anträge und Verwendungsnachweise, bis auf Ziffer 2 können online als PDF eingereicht werden. |
• Alle Belege, Anträge, Verwendungsnachweise sowie Aufenthaltsnachweise und Teilnehmerlisten mit Unterschriften sind vor Ort für den Fall evtl. Nachprüfungen 5 Jahre aufzubewahren |