8. Beschaffung und Instandhaltung von Material und Einrichtung
Förderabsicht:
Für die Beschaffung und Instandhaltung von Jugendpflegematerial, das den Trägern der Jugendarbeit als Hilfsmittel für die Verwirklichung ihrer gruppenpädagogischen Arbeit dient, wird ein Zuschuss gewährt. Außerdem werden Einrichtungsgegenstände, die für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen benötigt werden, bezuschusst. Für die Instandhaltung von Kinder- und Jugendräumen kann ebenfalls ein Zuschuss beantragt werden.
Was wird gefördert:
Zelte, Spielmaterial, Medienmaterial, Zeltlagerausrüstung, Technik für die Kinder- & Jugendarbeit, sowie Stühle, Tische, Schränke etc. für die Räumlichkeiten der Kinder- & Jugendarbeit.
Grundsätzlich ist die Entscheidung davon abhängig, ob es sich um Material für die Kinder- & Jugendarbeit handelt! Die Anschaffungen müssen sachlich sinnvoll und wirtschaftlich sparsam sein
Instandhaltungskosten: Kosten zur Instandhaltung von Räumlichkeiten, z.B. streichen der Jugendräume
Nicht gefördert werden:
Kurzlebiges Verbrauchsmaterial (z.B. Kleber, Papier usw.),
Kleidung und Kleinbedarf
Anschaffungen, die überwiegend für Verwaltungstätigkeiten genutzt werden
Zum Gebäude gehörende Bauteile, wie Fenster, Türen, Heizungsinstallation, Toilettenanlagen etc.,
Müllentsorgung und An- und Abfuhrkosten.
Handwerkerkosten
Wie wird gefördert:
bis zu 50% der zuschussfähigen Gesamtsumme
bis zu 70 % für Anschaffungen und Instandhaltung zur Müllvermeidung und
Nachhaltigkeit
2.000,00 € Maximale Zuschusshöhe
Förderablauf
Antrag: Ziff. 8 vor der Anschaffung mit Angebot
Im Antrag ist ab 2026 der Einsatzort und die Art der Verwendung anzugeben.
Anträge können von einem Gremium des Stadtjugendrings entschieden werden,
ab 1000 € Zuschusssumme ist die Zustimmung eines Gremiums in der Regel erforderlich.
Anschaffung nach Erhalt des Bewilligungsbescheides.
Material anschaffen (Material, das vor Erhalt des Bewilligungsbescheides angeschafft wird, kann nicht gefördert werden)
Kopien der Rechnung/Quittungen einreichen
Alle Belege sind vor Ort, für den Fall evtl. Nachprüfungen, 5 Jahre aufzubewahren.