5. Entgelt für ehrenamtliche Mitarbeitende

 

Förderabsicht:

Mitarbeitende stellen im Rahmen von Maßnahmen mit Kindern und Jugendlichen einen großen Teil ihrer Freizeit zur Verfügung. Das Entgelt soll vorrangig der Minderung evtl. Einnahmeverluste (z.B. von Ferienjobs) sowie als pauschale Aufwandsentschädigungen dienen. Das Engagement ehrenamtlicher MA soll damit unterstützt und motiviert werden.

Was wird gefördert:
Mitarbeitende aus einem Siegener Verein
ab 16 Jahre
Schüler, Studierende, Hausfrauen und -männer im Erziehungsurlaub, Selbständige,
wenn keine Förderung nach dem Sonderurlaubsgesetz möglich ist

 

Wie wird gefördert:
15,00 € pro Tag /MA

30,00 € pro Tag/MA mit Juleica

Der Zuschuss wird ausschließlich auf das Konto des/der Antragsteller*in gezahlt.

Einzureichende Unterlagen:
Vor der Maßnahme: Antrag Ziff. 5.
28 Tage nach der Maßnahme: Kennzeichnung als MA/Leiter auf der TN- Liste der Maßnahme erforderlich!

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